Regelungen im Mietvertrag, wonach Schönheitsreparaturen während und am Ende der Mietzeit immer in neutralen, deckenden, hellen Farben und Tapeten auszuführen sind, sind laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unwirksam (BGH VIII ZR 224/07).
Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes können Mieter frei entscheiden, wie sie ihre Wohnung während der…
Jetzt lesen