Der Balkon gehört mit zur vermieteten Wohnung. Bei der Berechnung der Wohnfläche zählt er normalerweise zu einem Viertel mit. Mieter können ihren Balkon praktisch „rund um die Uhr“ nutzen. Allerdings ist insbesondere in den späteren Abendstunden Rücksicht auf die Nachbarn im Haus zu nehmen. Diese dürfen durch Feiern, laute Gespräche usw. nicht…
Die wichtigsten mietrechtlichen Fragen und Antworten während der Corona-Krise
Aufgrund der noch nie da gewesenen Situation können die Antworten auf einzelne Fragen jedoch nur als Einschätzung angesehen werden und stellen zum Teil keinen verbindlichen Rechtsrat dar. Die hier zusammengefassten Informationen stammen größtenteils vom Deutschen Mieterbund und vom Mieterverein Berlin.
Liebe Vereinsmitglieder, aufgrund der aktuellen Empfehlung der Bundesregierung, das Haus nur für unaufschiebbare Versorgungsgänge zu verlassen und gemeinschaftliche Treffen so weit wie möglich zu vermeiden, haben auch wir uns dazu entschlossen, die geplante Mitgliederversammlung am 26.03.2020 abzusagen. Wir bitten um Ihr Verständnis!