Einführung einer Zweckentfremdungs- und Benennungssatzung

Das in der Stadt Essen insbesondere günstiger Wohnraum knapp wird, ist unbestritten. Zudem wächst die Nachfrage nach preisgünstigem Wohnraum weiter an. Die Leerstandsquote liegt durchschnittlich auf dem Niveau der Fluktuationsreserve, in vielen Beständen sogar darunter. Es wird also dringend neuer Wohnraum benötigt.

Aus diesem Grund fordert die Mietergemeinschaft Essen e.V. von der Politik ein, dass diese sich für die Einführung einer Zweckentfremdungssatzung stark macht. Eine solche Satzung über Schutz und Erhalt von Wohnraum würde untersagen, Wohnraum ohne Genehmigung zweckfremd, z. B. als Gewerbefläche, zu nutzen. Von viel größerer Bedeutung wäre jedoch, dass bei leer stehendem Wohnraum, der auch nach einer Übergangszeit von drei Monaten nicht wieder vermietet wird, von städtischer Seite gezielte Einwirkungen auf die Eigentümer*innen möglich sind, den Wohnraum dem Wohnungsmarkt wieder zur Verfügung zu stellen.

Die Geschäftsführerin der Mietergemeinschaft räumt zwar ein, dass eine solche Satzung nicht ausreicht, um den Bedarf an preisgünstigem Wohnraum zu decken. „Das kann aber kein Argument dafür sein, jegliche den Kommunen zur Verfügung stehenden Instrumente in den Wind zu schlagen, wie beim ablehnenden Beschluss des Rates im Jahr 2015. Ganz im Gegenteil sollte die Politik alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen. Wer das nicht tut, trägt zur Verschärfung der Lage am Wohnungsmarkt bei“, argumentiert Siw Mammitzsch.

Darüber hinaus fordert die Mietergemeinschaft die Einführung einer Satzung über Benennungsrechte für geförderte Wohnungen, die den gesamten Bestand umfassen „Unsere letzten Gespräche mit dem Amt für Soziales und Wohnen waren durchaus frustrierend, da selbst für Härtefälle denen Wohnungslosigkeit drohte, keine Wohnungen zur Verfügung gestellt werden konnten, erzählt Siw Mammitzsch. Das Amt habe lediglich auf die Notschlafstelle in der Lichtstraße verwiesen. „Das fanden wir äußerst problematisch, da die Stadt Essen bei drohender Obdachlosigkeit sogar verpflichtet ist, für eine Unterbringung zu sorgen“ so Siw Mammitzsch. „Das die Lichtstraße für Familien mit Kindern keine ernsthafte Option ist, versteht sich von selbst.“Siw Mammitzsch verweist auf die Stadt Dortmund, deren Verwaltungsvorstand der Politik gerade erst die Verlängerung beider bereits bestehender Satzungen empfohlen hat.