Sie möchten Energie sparen? Wir möchten Ihnen dabei helfen.

Checken Sie hier ihren Energieverbrauch und erhalten Sie wertvolle Energiespartipps von CO2online

online-checks

Zur Erstellung der jährlichen Betriebskostenspiegel ist ausreichendes Datenmaterial notwendig.

Bitte unterstützen Sie uns und stellen auch Sie uns Ihre Betriebskosten-Daten zur Verfügung.

Zur Dateneingabe

Kampagne Mietenstopp

Errechne Deine Mietenbilanz

Mach Deine Mietentwicklung sichtbar und schick sie direkt an Deinen Abgeordneten!

Bilanz errechnen

Schwimmbecken im Garten

Ist ein Garten mitvermietet, darf der Mieter diesen im Rahmen des so genannten vertragsgemäßen Gebrauchs nutzen, das heißt sich dort aufhalten und den Garten auch gestalten. So darf der Mieter nach Angaben des Deutschen Mieterbundes e.V. (DMB) hier beispielsweise ein Planschbecken aufstellen, ein Spielhaus für Kinder errichten, im üblichen Umfang Blumen pflanzen oder einen Komposthaufen anlegen.  

Stellt der Mieter aber ein auf Platten und Kies stehendes, massives Holzschwimmbecken im Garten auf, geht dies schnell über den vertragsgemäßen Gebrauch hinaus und kann verboten sein, wie das Amtsgericht München (Az. 472 C 16138/18) entschied. Eine solche, auf Dauer angelegte bauliche Veränderung sei vom Vermieter nur zu dulden, wenn dies weder eine Substanzverletzung noch eine ästhetische Beeinträchtigung hervorrufe. Der Mieter habe zudem bei seiner konkreten Gartengestaltung auch das nachbarschaftliche Rücksichtnahmegebot zu beachten.

Vorliegend hatte der Mieter das Schwimmbecken unmittelbar an der Grundstücksgrenze zu seiner Nachbarin errichtet und dort in direkter Blickflucht von deren Terrasse. Das Amtsgericht München wertete dies sowohl als ästhetische Beeinträchtigung, als auch als Verstoß gegen das nachbarschaftliche Rücksichtnahmegebot, da eine Platzierung im hinteren Bereich des Grundstücks ohne weiteres möglich gewesen wäre. Die Richter verurteilten den Mieter daher zur vollständigen Beseitigung des Schwimmbeckens.

Mieter sollten sich also zunächst mit ihrem Vermieter abstimmen, rät der DMB, bevor sie bauliche Maßnahmen vornehmen, die zudem mit nicht unerheblichen Kosten verbunden sind.

Haben Sie Fragen zu Ihrem Mietverhältnis oder Ärger mit Ihrem Vermieter?
Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Tel:  0201/ 7491920
E-Mail

Geschäftsstelle

Mietergemeinschaft Essen e.V.
Herwarthstr. 42
45138 Essen
Tel:  0201/ 7491920
Fax: 0201/ 6157925
Email

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag
10.00 bis 13.00 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr

Freitag
10.00 bis 13.00 Uhr

Mietspiegel

Der Mietspiegel 2022 ist seit 01.08.2022 bis zum Erscheinen des Nachfolge-Mietspiegels - voraussichtlich 2 Jahre - gültig.
Anlage zum Mietspiegel: Straßenverzeichnis

Die Dokumente findet man auch über das Serviceportal der Stadt Essen.