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Hochwasser

Nach den sintflutartigen Regenfällen sind viele Mieter von Überschwemmungen in den Kellern oder sogar den Wohnetagen betroffen. Wir empfehlen Mietern folgendes Vorgehen während des Wasserschadens:

  • Schalten Sie zumindest in den betroffenen Bereichen den Strom ab (Sicherungen raus!).
  • Informieren Sie bei erheblichen Wassermengen die Feuerwehr.
  • Melden Sie den Schaden Ihrem Vermieter.
  • Wirken Sie bestmöglich zur Schadensbegrenzung mit.
  • Beginnen Sie frühzeitig, den Schaden zu dokumentieren (Fotos).

Im Nachgang zur Überschwemmung muss dann geklärt werden, ob und welche Versicherung eintritt. Dies ist immer eine Frage des Einzelfalles. Im Regelfall zahlt eine Gebäudeversicherung (ggf. mit Elementarschadensversicherung) die Wiederherstellung der Wohnung und eine Hausratsversicherung beschädigtes Eigentum des Mieters. Trocknung und Reparatur sind Aufgabe des Vermieters, dem Mieter steht während der Ausfallzeit ein Recht auf Mietminderung zu. Wenn die gesamte Wohnung unbewohnbar ist, kann er gegebenenfalls auch einen Übergangswohnung bezahlt bekommen.

Bei individuellen Fragen wenden Sie sich bitte an den örtlichen Mieterverein.

Haben Sie Fragen zu Ihrem Mietverhältnis oder Ärger mit Ihrem Vermieter?
Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Tel:  0201/ 7491920
E-Mail

Geschäftsstelle

Mietergemeinschaft Essen e.V.
Herwarthstr. 42
45138 Essen
Tel:  0201/ 7491920
Fax: 0201/ 6157925
Email

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag
10.00 bis 13.00 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr

Freitag
10.00 bis 13.00 Uhr

Mietspiegel

Der Mietspiegel 2022 ist seit 01.08.2022 bis zum Erscheinen des Nachfolge-Mietspiegels - voraussichtlich 2 Jahre - gültig.
Anlage zum Mietspiegel: Straßenverzeichnis

Die Dokumente findet man auch über das Serviceportal der Stadt Essen.