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Fragebögen und Selbstauskünfte

Um die „Selbstauskunft“ bzw. das Ausfüllen mehr oder weniger umfangreicher Fragebögen kommt heute kein Wohnungssuchender mehr herum. Makler, Eigentümer oder Wohnungsunternehmen fragen aber nicht nur wirklich Wissenswertes ab, sondern häufig auch Privates oder gar Intimes, wie der Deutsche Mieterbund (DMB) feststellte.
Die Beantwortung der Vermieterfragen bzw. das Ausfüllen der Selbstauskunft ist freiwillig. Allerdings, wer nicht mitspielt und nicht antwortet, hat kaum eine Chance, die gewünschte Wohnung zu bekommen. Deshalb empfiehlt der DMB auch, alle Frage zu beantworten, nicht immer müsse die Antwort hundertprozentig stimmen.

Fragen, an denen der Vermieter ein berechtigtes Interesse hat, müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Das sind alle Fragen, mit denen abgeklärt werden soll, ob der Mieter die zukünftige Wohnung bezahlen kann. Fragen nach dem Einkommen und nach dem Arbeitsplatz. Die Wahrheit muss der Mieter auch sagen und schreiben, wenn es darum geht, wer und wie viele Personen in die Wohnung einziehen sollen.
Anders sieht es aber bei Fragen aus, die mit dem Mietvertrag nicht unmittelbar etwas zu tun haben. Hier gehen den Vermieter die Antworten nichts an. Fragen, wie zum Beispiel, ob Kinder geplant sind, ob die Ehefrau schwanger ist, ob der Ehepartner Ausländer ist, ob Vorstrafen vorliegen, wie man sich die ideale Wohnungseinrichtung vorstellt usw., kann der Mieter beantworten, wie er will. Oder hier kann die Antwort gewählt werden, die dem Vermieter wahrscheinlich am besten gefallen wird. Zum Beispiel:

  • Wie oft erhalten Sie Besuch?
    Antwort: Selten, bin ein stiller und ruhiger Mieter. 
    Kein Vermieter will, dass es in seinem Haus wie in einem Taubenschlag zugeht.

  • Welche Musikrichtung bevorzugen Sie?
    Antwort: Klassik.   
    Kein Vermieter will eine Diskothek im Haus und laute Heavy-Metal-Musik stört den Hausfrieden.

  • Lieben Sie Tiere.
    Antwort: Ja, aber ich bin zu oft außer Haus, ich kann weder Hund noch Katze halten.

  • Sind Sie Raucher?
    Antwort: Nein.   
    Sie können sicher sein, so eine Frage kommt nur von Nichtrauchern.

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Mietspiegel

Der Mietspiegel 2022 ist seit 01.08.2022 bis zum Erscheinen des Nachfolge-Mietspiegels - voraussichtlich 2 Jahre - gültig.
Anlage zum Mietspiegel: Straßenverzeichnis

Die Dokumente findet man auch über das Serviceportal der Stadt Essen.